GELDAUFLAGEN
Neurologisch erkrankte Kinder Mannheim e.V. ist an den zentralen Gerichten Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit. Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach.
Vielleicht kennen Sie sogar Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diesen vorschlagen, die wertvolle Arbeit des Vereins Neurologisch erkrankte Kinder Mannheim durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger und Adressaufkleber unverbindlich zu.